Erstellt von Nana Nkrumah | |   Expert*innen-Interview

Zugewanderte und Geflüchtete leiden häufiger als andere Arbeitnehmer*innen unter diesem Problem: unfaire Bedingungen am Arbeitsplatz. Das können rechtlich unzulässige Arbeitsverträge, zu wenig Urlaub oder zu wenig Lohn sein. Um Betroffene vor Ausbeutung im Job zu schützen, gibt es Beratungsstellen. Ein Beispiel dafür ist „Faire Integration“ – ein Teilprojekt des IQ-Netzwerks. Die Projektleiterin und Beraterin Olga Klus haben wir zum Thema interviewt…

Warum erleben Zugewanderte und Geflüchtete häufig arbeitsrechtliche Probleme?

Das liegt an ihrer besonderen Situation. Ein Großteil der Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte haben einen nicht gefestigten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Oft fehlen Nachweise über die im Heimatland erlangten Qualifikationen. Manchmal braucht es auch viel Zeit, sich die beruflichen Abschlüsse anerkennen zu lassen. Dazu kommen die Sprachbarriere und fehlende Rechtskenntnisse. Trotzdem wollen diese Menschen so schnell wie möglich ins Berufsleben einsteigen. Sie sind schnell bereit in Branchen zu arbeiten, in denen nur wenig Qualifikationen erforderlich sind. Dieser Lebensumstand macht sie für unseriöse Arbeitgeber zum geeigneten Instrument von arbeitsrechtlicher Willkür.

Wie können sich Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung schützen?


Sie sollten vor der Unterschrift überprüfen, ob der Arbeitsvertrag mit der deutschen Gesetzgebung übereinstimmt. Hat der Arbeitgeber nichts zu verbergen, gibt er dem Arbeitnehmer immer die Möglichkeit den Vertrag vorab mitzunehmen. Bei Verständnisfragen sollte immer der Rat eines Spezialisten eingeholt werden. Man sollte auch keine Angst haben, selber Korrekturvorschläge zu machen. Im Gegenteil, ein solches Verhalten zeigt, was der potentielle Arbeitnehmende vom Job erwartet. Das wirkt selbstbewusst und schützt bereits präventiv vor Ausbeutung. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die vertraglich vereinbarten Regeln, so muss man sofort aktiv werden und ihn auf den Verstoß hinweisen. Auf keinen Fall darf man durch das Stillschweigen den Anschein erwecken, dass man sich mit der Situation abfindet. Ändert der Arbeitgeber die Verhaltensweise nicht, so muss rechtliche Hilfe eingeholt werden.  

Was lernen die BeuthBonus+-Teilnehmenden bei Ihnen über Faire Integration? Was sind Kurs-Schwerpunkte?

Ich erkläre den Teilnehmenden, dass die Sprach- und Rechtskenntnisse in einem fremden Land das A und O für faire Integration sind. Die Motivation, ein neues und sicheres Leben in Deutschland aufzubauen, soll nicht zur Ausnutzung am Arbeitsmarkt führen. Nur derjenige, der seine Rechte kennt, kann diese auch durchsetzen. Meine Aufgabe ist es deshalb, die für den Arbeitsmarkt in Deutschland wichtigen Rechtskenntnisse zu vermitteln. Die Aufgabe der Teilnehmenden wiederum ist es, sich das Vermittelte gut einzuprägen, um künftig rechtzeitig eine Arbeitsausbeutung zu erkennen und zu vermeiden.

Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus enorm vielen Gesetzen. Die grundlegenden Kenntnisse, wie ein Arbeitsvertrag aussehen sollte, lernen die Teilnehmenden im Kurs. Wir setzen uns mit den verschiedenen Arten und formellen Voraussetzungen von Arbeitsverträgen und Kündigungen auseinander. Wir sprechen auch über die Folgen unterschiedlicher Arten der Kündigungen für den Bezug von Arbeitslosengeld, also ALG I.  Zusätzlich wird auf den Mindestlohn, Arbeitsschutz, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und andere Aspekte hingewiesen.

Was sind die am häufigsten gestellten Fragen der Teilnehmenden?

Oft haben sie Fragen zu Sozialabgaben oder Arten und Folgen einer Kündigung im Zusammenhang mit ALG I und II. Auch Urlaubsansprüche bei Jobbeginn und während der Probezeit sind häufig nachgefragte Themen.

Wo können Betroffene Hilfe finden?


In Berlin gibt es einige Beratungsstellen, die sich mit Arbeitsrecht beschäftigen. So gibt es allein bei Arbeit und Leben DGB/VHS Berlin-Brandenburg neben der “Fairen Integration” noch zwei Anlaufstellen: das „Berliner Beratungszentrum BEMA“ und die „Fachstelle Migration und Gute Arbeit für Brandenburg“. Hier können sich die Betroffenen kostenlos und auf Wunsch anonym beraten lassen. Die Beratung findet in vielen unterschiedlichen Sprachen statt.

Wir alle kooperieren eng miteinander. Das Projekt „Faire Integration“ steht dabei insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung und Menschen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten zur Verfügung. Das BEMA und die Fachstelle in Brandenburg betreut Ratsuchende sowohl aus EU- als auch aus Drittstaaten.

Vielen Dank für das Interview, liebe Frau Klus.

Sie suchen Rat? Dann wenden Sie sich gerne an:

Arbeit und Leben DGB/VHS Landesarbeitsgemeinschaft Berlin e.V.
Olga Klus
Tel.: (+)49(0) 30 513 019 264
Mobil: (+)49(0) 179 424 0108
E-Mail: klus(at)berlin.arbeitundleben.de



Foto: © Olga Klus